Mit der verstärkten Ausbreitung von Elektrofahrzeugen steigt der Bedarf an Lademöglichkeiten. Es ist aber keineswegs so, dass eine normale Schuko-Steckdose ausreicht, wie es manche Autohändler immer noch behaupten. Das Laden mit hoher Leistung über lange Zeiträume stellt erhöhte Anforderungen an die Elektroanlage und ist nicht mit der Belastung durch einen Herd oder Durchlauferhitzer zu vergleichen. Die Vorschriften wurden daher für diese Anwendung angepasst. § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) regelt die netzorientierte Steuerung von Stromverbrauchern wie Wallboxen und Wärmepumpenüber 4,2 kW), um das Stromnetz zu stabilisieren und die Integration erneuerbarer Energien zu erleichtern, wobei Netzbetreiber die Leistung reduzieren dürfen. Die technischen Vorkehrungen sind zwingend umzusetzen und nicht selten wird eine neue Zähleranlage benötigt. Als Fachbetrieb für E-Mobilität beraten wir Sie gerne.
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